Im angegebenen Törnbeitrag sind enthalten: Schiffscharter für die angegebene Zeit (eine Koje in einer Doppelkabine), Skipperin, alle Trainings- und/oder Coachingeinheiten. Beim Segeln & Coaching sind Vorgespräche vor sowie Transfercoachings nach dem Törn wie angegeben enthalten.
Nicht enthalten sind An- und Abreise, Verpflegung, Liegeplatzgebühren, Schiffsdiesel, Endreinigung, Kurtaxe. Die Verpflegung wird selbst an Bord bereitgestellt oder in Restaurants konsumiert und wird durch die TeilnehmerInnen zu gleichen Teilen aus der sog. Bordkassa beglichen. Die Skipperin wird aus der Bordkasse mit verpflegt. Jedenfalls nicht aus der Bordkassa bezahlt werden Zigaretten und hochprozentige alkoholische Getränke.
Die Höhe des Törnbeitrages ist bei der jeweiligen Törninformation angeführt. Bei Erhalt der Buchungsbestätigung sind 50% des Kursbeitrages als Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens vier Wochen vor Törnbeginn einzuzahlen.
Bei Nicht-Einzahlung der Anzahlung gilt die Buchung als nicht getätigt; bei Nicht-Einzahlung des Restbetrages nach einmaliger Mahnung gilt die Anmeldung als zurückgenommen, die Anmeldegebühr wird unter Einhaltung eines Bearbeitungsbetrages von € 30,- zurückerstattet und der Platz anderweitig vergeben.
Da die Schiffe gechartert sind und im Vorhinein bezahlt werden müssen, bestehen folgende Stornobedingungen:
An einem Ladies Only Törn kann als Ersatz nur ebenfalls wieder eine Frau teilnehmen, ansonsten gibt es keinerlei Einschränkungen.
Aus organisatorischen Gründen kann ein Törn erst ab einer Mindest-TeilnehmerInnenzahl von 4 Personen stattfinden. Die Absage erfolgt bis spätestens 3 Wochen vor Törnbeginn, der gesamte rechtzeitig eingezahlte Betrag wird rückerstattet. Eine Umbuchung auf einen anderen Törntermin mit gleicher Leistung wird jedenfalls angeboten, muss jedoch teilnehmerInnenseitig nicht angenommen werden. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
Im Falle der Buchung von Flügen zur An- und Abreise wird eine Stornoversicherung empfohlen.
Sollte die Skipperin aufgrund von Krankheit oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse den Törn nicht abhalten können, wird in Absprache mit den TeilnehmerInnen entweder qualifizierter Ersatz gestellt, ein anderer Törntermin vereinbart oder der Törn storniert und alle einbezahlten Beiträge vollständig den TeilnehmerInnen rückerstattet.
Die eingesetzten Schiffe sind gechartert und somit haftpflicht- und kaskoversichert. Auch besteht eine Skipperversicherung der Skipperin. Kranken-, Unfall- sowie Storno- und Reiserücktrittsversicherungen der TeilnehmerInnen liegen in deren Eigenverantwortung.
Für die eigene Sicherheit ist grundsätzlich jede und jeder selber verantwortlich, eine Sicherheitseinweisung am Schiff erfolgt am ersten Bordtag, auf spezielle sicherheitsrelevante Faktoren und Themen wird situationsbedingt eingegangen und hingewiesen. Den Anordnungen der Skipperin ist in jedem Fall Folge zu leisten. Wer dies nicht tut bzw. den Trainingsablauf derartig stört, dass für die anderen TeilnehmerInnen ein reibungsloser Ablauf nicht mehr gewährleistet ist, kann in letzter Konsequenz von Bord verwiesen werden. In diesem Fall bestehen keine Ansprüche auf finanzielle Rückerstattung durch den ausgeschlossenen Teilnehmer bzw. die ausgeschlossene Teilnehmerin.
Es werden keinerlei personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben, außer soweit für Crewlisten der Behörden notwendig. Persönliche Kontaktdaten der Crewmitglieder werden nur auf ausdrücklichen Wunsch – z.B. zur Bildung von Fahrgemeinschaften – von der Skipperin weitergegeben.
Fotos und Videoaufnahmen für den Privatgebrauch sind selbstverständlich frei. Die Skipperin verpflichtet sich jedoch ausdrücklich, für Fotos und Videos, die allgemein zugänglich auf der Homepage sichtbar sind oder anderweitig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, die Erlaubnis der erkennbaren Personen einzuholen. Für Fotosammlungen einzelner Törns ist der Zugang durch ein Passwort geschützt, das lediglich die an diesem Törn teilnehmenden Personen erhalten.
Die Skipperin kann nicht für gesundheitliche Schäden, Verletzungen und deren Folgen sowie Verlust und Beschädigung von Gegenständen haftbar gemacht werden, soferne kein direktes grob fahrlässiges Verschulden der Skipperin vorliegt. TeilnehmerInnen sind verpflichtet, gesundheitliche Beeinträchtigungen, die vor dem Törn bestehen und die persönliche Sicherheit beeinträchtigen können (Diabetes, Epilepsie, Alkohol- bzw. Drogenkrankheit, HIV etc.), der Skipperin mitzuteilen, um bestmöglich auf besondere Bedürfnisse eingehen zu können. Diskretion ist hier selbstverständlich. Sollte eine Erkrankung eines Teilnehmers oder einer Teilnehmerin eine Behandlung erfordern, die länger als einen Tag dauert, kann der Törn auch ohne sie bzw. ihn fortgesetzt werden. Rückerstattungsansprüche der Teilnehmerin oder des Teilnehmers entstehen daraus keine.
Die gecharterten Yachten sind angemessen versichert (siehe Sicherheit und Versicherungen), Schäden bis zur Versicherungssumme abgedeckt. Mutwillige Beschädigungen oder grob fahrlässig verursachte Schäden müssen vom Verursacher bzw. der Verursacherin getragen werden; ist die verursachende Person nicht feststellbar, wird der Schaden von der kompletten Crew getragen.